Legalität CBD
CBD hingegen hat keine psychoaktive Wirkung und gilt deshalb als legal. Dennoch sollten Anwender die Rechtslage immer genau im Auge haben, denn es kann auch zu Änderungen kommen. Zudem gibt es zum Verkauf von CBD spezielle Regelungen.
Was sagen die Gesetze zur Legalität von CBD in Deutschland?
Verglichen mit THC hat CBD keinerlei psychoaktive Wirkung und gilt deshalb also als legal. Zwar ist diese Aussage zur Wirkung nicht ganz korrekt, denn bei Angststörungen oder anderen psychischen Problemen kann CBD durchaus positiv wirken, es bringt aber keine negativen Effekte mit sich. Anders als THC, welches eine berauschende Wirkung hat, unterliegt CBD deshalb auch nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Die verschiedenen Regelungen zur Legalität von CBD
Die deutschen Gesetze machen in Bezug darauf, ob CBD legal ist oder nicht, zwei Unterschiede:
1. CBD mit THC
2. CBD mit weniger als 0,2 Prozent THC
1. CBD mit THC ist ein Arzneimittel
Gemäß des deutschen Arzneimittelgesetzes gilt CBD mit einem THC-Gehalt oberhalb der in Deutschland geltenden gesetzlichen Grenze von 0,2 Prozent als Arzneimittel. Es ist damit zwar nicht illegal, aber dennoch apotheken- und zudem auch verschreibungspflichtig.
Grundsätzlich unterliegen CBD-Produkte mit einem erhöhten Anteil an THC der gesetzlichen Rezeptpflicht und können nur von einem Arzt verordnet werden.
2. CBD mit weniger als 0,2 Prozent THC ist ein Nahrungsergänzungsmittel
Solange ein CBD-Produkt die in Deutschland geltende Grenze von 0,2 Prozent THC nicht überschreitet, unterliegt es weder der Apotheken- noch der Rezeptpflicht und kann beispielsweise auch als Kosmetikprodukt frei erworben werden.
In § 2 (3) des deutschen Arzneimittelgesetzes wird CBD mit einem so geringen THC-Gehalt als Nahrungsergänzungsmittel und nicht als Arzneimittel eingestuft. Die Richtlinie 2002/46/EG der Europäischen Union sieht in CBD sogar eine sinnvolle Ergänzung der täglichen Ernährung.
CBD ist somit auch als Nahrungsergänzungsmittel legal und demnach frei verkäuflich. Nur eine Einschränkung sieht die Gesetzgebung vor: So müssen Käufer von CBD-Produkten mindestens 18 Jahre, also volljährig sein.
Rechtliche Regelungen zur Herkunft von CBD
Neben den Regelungen zum Verkauf gibt es auch Regelungen zur Herkunft von Produkten, die CBD enthalten. So ist CBD legal, wenn es aus dem so genannten Nutzhanf (Cannabis sativa oder Cannabis indica) gewonnen wird, dessen Gehalt an THC grundsätzlich sehr gering ist.
In Deutschland werden Nutzhanf-Pflanzen vor allem zur Herstellung von Stoffen sowie Tierfutter verwendet. Ein Unternehmen mit einer entsprechenden Genehmigung baut die jeweiligen Hanfpflanzen dann auch legal an.
Legalität von CBD-Liquid
Aus dem Alltag sind die „berühmten“ E-Zigaretten und auch Vaporizer, die mit e-Liquids befüllt werden, nicht mehr wegzudenken.
Auch CBD-Liquids kommen – wenn auch noch recht langsam – nach und nach auf den Markt. Wie bei CBD allgemein stellt sich natürlich auch hier die Frage, ob CBD-Liquid denn legal erhältlich ist.
Für CBD-Liquid gelten im Prinzip die gleichen Regelungen wie für andere CBD-Produkte. Frei verkäuflich und legal sind sie somit nur, wenn sie die folgenden Eigenschaften aufweisen:
- THC-Gehalt im CBD-Liquid darf 0,2 Prozent nicht überschreiten
- Verkauf von CBD-Produkten nur als Nahrungsergänzung, also ohne Heilversprechen
Zudem gilt auch für den Verkauf von CBD-Liquid ein Mindestalter von 18 Jahren.
Legalität von CBD-Blüten
CBD-Blüten gelten als die natürlichste Form für die Anwendung von CBD. Die Blüten stammen dabei von Züchtern mit einer Spezialisierung auf die Veredelung der Sorten Cannabis sativa und Cannabis indica. Angeboten werden CBD-Blüten auf das Gramm genau abgewogen, wodurch eine genaue Dosierung möglich wird.
Zwar ist es in Deutschland durchaus möglich, CBD-Blüten zu erwerben, jedoch ist dies bislang eine rechtliche Grauzone.
Denn bei Blüten gibt es eigentlich eine klare Linie: sie gelten als verboten. Dennoch werden sie aber geduldet.
Bei vielen CBD-Produkten spielt der THC-Gehalt eine Rolle. Anders ist das bei CBD-Blüten. Streng genommen sind Abgabe sowie privater Erwerb und Besitz von CBD-Blüten illegal, was auch bei Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten der Fall ist. Es wird aber in den meisten Fällen von einer Strafverfolgung abgesehen oder gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Viele Hersteller bewerben CBD-Blüten als legal, per Gesetz sind sie aber illegal. In diesem Fall ist deshalb auch eine Nachbesserung des Betäubungsmittelgesetzes notwendig, denn es gibt keine vernünftige Argumentation zur Illegalität von CBD-Blüten.
Welche CBD-Produkte können ganz legal erworben werden?
Grundsätzlich gelten alle CBD-Produkte als legal, welche die maximale THC-Grenze nicht überschreiten und die so verarbeitet wurden, dass ihre Anwendung einen Missbrauch ausschließt.
Zu diesen Produkten gehören:
- CBD-Öle
- Salben und Cremes mit CBD
- CBD-Liquid
- CBD-Kristalle
CBD-Produkte aus anderen Ländern (z. B. Österreich oder der Schweiz) sollten jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. So liegt beispielsweise der erlaubte THC-Gehalt in Produkten aus der Schweiz mit einem Prozent deutlich über der für Deutschland erlaubten Grenze. Beim Kauf von CBD-Produkten aus anderen Ländern muss deshalb immer auf den THC-Gehalt geachtet werden.
Wird Cannabis bald komplett legal sein?
THC-haltiges Cannabis fällt derzeit unter das Betäubungsmittelgesetz und gilt deshalb – anders als CBD – als nicht legal. In Bezug auf die Wirkung bei schweren Erkrankungen macht die Forschung aber immer mehr Fortschritte und so dürfen Ärzte seit März 2017 ihren Patienten bei schweren Erkrankungen (z. B. Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Folgen der Chemotherapie) auch THC-haltige Mittel verordnen. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Verordnung zur Linderung von Schmerzen auch auf Kassenrezept erfolgen, bei Verordnung auf Privatrezept ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig.
THC-haltiges Cannabis wird nach strengen staatlichen Regelungen zu medizinischen Zwecken angebaut. Die Sicherstellung einer standardisierten Qualität erfolgt durch eine Agentur beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“ (BfArM). Der Cannabiskauf und die Weitergabe an Apotheken erfolgt dann durch diese Agentur.
Der Anbau von Cannabis war bislang nur mit Sondergenehmigung möglich. In engen Grenzen dürfen nun auch Privatpersonen Cannabis anbauen, sofern ein Nachweis für die medizinische Verwendung erbracht wird.
Bislang gilt der Besitz und Anbau von Cannabis generell aber als illegal. Beim Besitz gilt in vielen Bundesländern eine Toleranzgrenze, bis zu der das Mitführen von Marihuana geduldet wird. Jedoch ist auch das eine Grauzone. Während der Besitz verboten ist, ist der Konsum nicht ausdrücklich verboten, da Drogenkonsum generell als „Selbstschädigung“ gewertet wird. Da per Gesetz aber Anbau, Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Erwerb und auch Besitz strafbar sind, ist ein legaler Konsum von Marihuana aktuell nicht möglich.
Die Legalisierung von Cannabis im Allgemeinen wird nach wie vor recht heftig diskutiert. Inwiefern sich hier Veränderungen bei der Gesetzeslage ergeben, wird die Zeit zeigen.